Meta haftet für die Scam-Anzeige, die Instagram dir zeigt

Ein bekanntes Gesicht empfiehlt dir auf Instagram oder Facebook eine Geldanlage, der Klick führt in eine WhatsApp-Gruppe, und dort wartet ein angeblich sicherer Tipp. Am Ende ist das Geld weg. Diese Masche lief monatelang mit dem Namen und den Fotos von Thomas Kehl, dem Gesicht des Finanzbildungsportals Finanzfluss. Das Landgericht Frankfurt am Main hat Meta dafür am 16. September zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt (Az. 2-06 O 234/25).
Die Kläger hatten vorher alles versucht, was Meta anbietet. Referenzbilder im Brand Rights Protection Tool hinterlegt, in einem einzigen Monat rund 256 Verstöße gemeldet, eine Vollzeitkraft nur fürs Beobachten abgestellt. Gelöscht wurde trotzdem erst nach 14 Tagen, nach 20 Tagen, in einem Fall nach 62 Tagen, und am nächsten Morgen stand die nächste Fälschung online, teils mit einem Deepfake-Video von Kehl. Geschädigte Anleger wandten sich danach ausgerechnet an Finanzfluss.
Der Auktionsalgorithmus kostet Meta das Haftungsprivileg
Die Begründung reicht weit über diesen Fall hinaus. Bisher galt Meta als neutraler Hostprovider und konnte sich auf Artikel 6 des Digital Services Act berufen, gehaftet hat der Konzern also erst, wenn nach einer Meldung nichts passierte. Die Frankfurter Kammer sieht das anders. Meta bestimme über eine Anzeigenauktion nach selbst gesetzten Kriterien, welche Werbung wann bei welchem Nutzer erscheint, und steuere über den Ranking-Algorithmus dasselbe für gewöhnliche Beiträge. Wer so über die Verbreitung entscheidet, ist kein passiver Speicherdienst mehr.
Im Urteil heißt es wörtlich, Meta sei "diejenige, die bestimmt, unter welchen Bedingungen die Inhalte verbreitet oder nicht verbreitet werden". Rückendeckung holt sich das Gericht beim Europäischen Gerichtshof, der im Juni entschieden hat, dass algorithmische Verbreitung einer Plattform das Privileg entziehen kann. Die Folge ist handfest, denn Meta haftet damit als Täterin und schuldet neben der Unterlassung auch Schadensersatz sowie eine Geldentschädigung an Kehl. Bei jedem weiteren Verstoß drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld, den Streitwert hat die Kammer auf 300.000 Euro festgesetzt.
Chronologische Feeds bleiben außen vor
Das Gericht zieht dabei ausdrücklich eine Grenze, die für andere Plattformen wichtig wird. Dienste, die ihren Nutzern die Auswahl der angezeigten Inhalte überlassen, üben diese Kontrolle nach Auffassung der Kammer nicht aus. Genannt werden klassische Online-Foren und rein chronologische Feeds, wie sie heute Mastodon und Bluesky anbieten. Ein Anbieter entscheidet also selbst, ob er per Algorithmus sortiert und damit die Verantwortung für fremde Inhalte übernimmt.
Wer auf so eine Anzeige hereinfällt, bekommt daraus nichts
Geklagt haben die Leute, deren Gesicht gestohlen wurde, und nicht die Anleger, die auf die Werbung hereingefallen sind. Wer sein Geld in einer solchen WhatsApp-Gruppe verloren hat, kann aus dem Frankfurter Urteil keinen eigenen Anspruch gegen Meta ableiten und muss weiterhin selbst hinter den Betrügern her, die meistens im Ausland sitzen. Spürbar wird die Entscheidung trotzdem, weil das Verbot auch kerngleiche Varianten erfasst, also Profilnamen mit angehängten Zahlen oder Sonderzeichen. Nicht jede neue Kopie muss einzeln erstritten werden.
Bis das greift, hilft nur die alte Regel. Anlagetipps von Prominenten in Social-Media-Anzeigen sind fast immer gefälscht, und die Weiterleitung in eine WhatsApp- oder Telegram-Gruppe ist das deutlichste Warnzeichen. Dass Absender und Aufmachung dabei täuschend echt wirken können, hat zuletzt eine Trezor-Phishingwelle gezeigt, deren Mails von der echten Absenderadresse kamen. Meta setzt gegen Betrugsnachrichten zwar eine eigene KI ein, doch der Scam Alert in WhatsApp prüft nur Absender außerhalb deiner Kontaktliste. Apple baut in iOS 27 immerhin einen Schutz gegen Bankbetrug ein, der allerdings ab Werk abgeschaltet ist.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Meta kann Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt einlegen, und die Frage der algorithmischen Kontrolle dürfte am Ende beim Bundesgerichtshof landen.





