Medienanstalt beschließt Bußgeld gegen bekannten YouTuber
Wie die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein in einem aktuellen Beitrag bekannt gibt, hat der Medienrat der Medienanstalt ein Bußgeld gegen den YouTuber Leon Machère festgesetzt. Die Höhe beträgt 5.000 Euro.
So habe es der YouTuber der Medienanstalt zufolge trotz mehrmaliger Hinweise unterlassen, ein Video, in dessen Mittelpunkt die Folierung seines Autos durch Mitarbeiter eines entsprechenden Unternehmens steht, als Schleichwerbung zu kennzeichnen.
In diesem Video wurde die Firma ausgiebig positiv dargestellt, so die Einschätzung der Medienanstalt. Da die Werbegrundsätze aus dem Rundfunkstaatsvertrag auch für fernsehähnliche Telemedien und damit auch für YouTuber gelten, hätte das entsprechende Video als Dauerwerbesendung gekennzeichnet werden müssen.