Käufer günstiger Windows-Lizenzen aufgepasst: Tausende Verfahren, Anwalt spricht von Hausdurchsuchungen
In einem bereits Mitte Januar veröffentlichten Video berichtet der Rechtanwalt Tobias Kläner über aktuelle Ermittlungen gegen Personen, die zum Teil vor Jahren besonders günstige Windows-Lizenzen erworben haben. Diese werden dem Video zufolge als Beschuldigte in einem Strafverfahren zur Aussage gebeten.
Der Vorwurf lautet insbesondere, dass der Preis der Software-Lizenz so günstig gewesen sei, dass es dem Kunden auffällig gewesen sein muss, dass etwas mit dieser Lizenz nicht stimmen könnte.
Anwalt Kläner zufolge sollen die Kunden damit gemäß den Aussagen der Ermittlungsbehörden die Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke und die leichtfertigen Geldwäsche begangen haben.
Grundfrage des Vorwurfes ist Kläner zufolge, wann genau ein Käufer argwöhnisch werden muss. Der Staatsanwaltschaft muss insbesondere der geringe Preis zu einer entsprechenden Reaktion auf Käuferseite führen.
Das Video richtet sich insofern auch an Betroffene, als dass diese einer entsprechenden Einladung zu einer Vernehmung nicht leichtfertig nachkommen sollten, da im schlimmsten Fall der objektive Tatbestand - nämlich die Installation mit der fraglichen Lizenz - eingeräumt wird.
Tobias Kläner zufolge konnte er zumindest bei einigen Mandaten nach einer schriftlichen Einlassung die Einstellung des Verfahrens erreichen, gibt aber auch an, dass besonders eifrige Staatsanwaltschaften sogar Hausdurchsuchungen erreicht haben.
Eine solche Hausdurchsuchung ist dabei auch bei einer letzlichen Einstellung des Verfahrens äußerst unangenehm, da Informationstechnik beschlagnahmt werden kann - zudem sind eventuelle Zufallsfunde verwertbar. Positiv: Am Ende soll das Verfahren am Ende bisher in allen Fällen eingestellt wurden sein.
Golem gegenüber hat die Staatsanwalt Koblenz eingeräumt, in sieben Jahren eine niedrige fünfstellige Zahl solcher Verfahren geführt zu haben, dazu wurden weitere Fälle an andere Staatsanwaltschaften abgegeben.
Unserer Auffassung ist es für Käufer digitaler Inhalte aktuell faktisch nicht mehr möglich, Betrug anhand des Preises zu erkennen. Wird etwa eine Windows 10 Pro-Lizenz für 10 Euro erworben, entspricht dies gegenüber dem von Microsoft aktuell aufgerufen Preis zwar einem Rabatt von 96 Prozent.
Gleichzeitig wird vielen Kunden aber noch das umfangreiche und kostenfreie Upgrade-Programm ein Begriff sein. Zudem dürften in Zeiten von Rabattschlachten und verschenkten Videospielen selbst hohe Rabatte - bei wohlgemerkt nur durchschnittlich bewanderten Nutzern - kein Misstrauen säen. Dass beispielsweise Google solche günstigen Lizenz auch noch bewirbt, verkompliziert die Einschätzung für potentielle Käufer noch.