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Internet: Jüngere nutzen Portale wie 9flats, Airbnb und Wimdu zur Unterkunftvermittlung

Internet: Jüngere nutzen Portale wie 9flats, AirBnB und Wimdu zur Unterkunftvermittlung
Internet: Jüngere nutzen Portale wie 9flats, AirBnB und Wimdu zur Unterkunftvermittlung
Vor allem Jüngere haben keine Lust auf anonyme Hotelzimmer oder sterile Ferienwohnungen. In dieser Altersgruppe sind Onlineportale wie BeWelcome, CouchSurfing oder 9flats, Airbnb und Wimdu angesagt.

Gastfreundschaftsnetzwerke wie BeWelcome oder CouchSurfing haben bei Jüngeren längst anonyme Hotelzimmer oder sterile Ferienwohnungen abgelöst. Immer mehr suchen für eine Reise bei privaten Zimmervermittlungen nach einer Bleibe. Neben den kostenlosen Vermittlern von Privatunterkünften haben auch clevere Unternehmer längst die Chancen des Wohnen-bei-Freunden-Hypes erkannt. Hier geben Onlineportale wie Airbnb aus Kalifornien, oder die Rocket-Internet-Tochter Wimdu sowie 9flats den Ton an.

Auch wenn es bei der privaten Wohnungs- und Zimmervermittlung in der Vergangenheit immer wieder zu erschreckenden Horrormeldungen über total zerstörte Wohnungen mit immensen Sachschäden gekommen ist - die Wohnraumvermietung über das Internet ist weiter stark im Kommen. Wie der Digitalverband Bitkom berichtet, haben in Deutschland bereits fast 4 Millionen Internetnutzer (7 Prozent) schon einmal Wohnraum auf einer Internetplattform angeboten. Und das entweder kostenlos auf Webseiten wie CouchSurfing und BeWelcome oder gegen Bezahlung auf Portalen wie Wimdu, Airbnb und 9flats.

Vor allem bei Jüngeren sind Onlineangebote für die Vermittlung von Privatunterkünften beliebt: 10 Prozent der Befragten zwischen 14 und 29 Jahren haben Anderen schon einmal die Wohnung oder ein Zimmer über eine Onlineplattform zur Verfügung gestellt. Von den 30- bis 49-Jährigen sind es 8 Prozent, bei den 50- bis 64-Jährigen 6 Prozent.

Der Bitkom weist darauf hin, dass eine Reihe von Verpflichtungen zu beachten sind, wenn die eigene Wohnung vermietet wird. 81 Prozent der Nutzer sind sich darüber auch im Klaren. Wer seine Mietwohnung anbieten möchte, muss die ausdrückliche Erlaubnis des eigenen Vermieters für die Untermiete einholen. Die Einnahmen durch Vermietungen über Internetplattformen müssen außerdem in der Steuererklärung angegeben werden. In manchen Städten, wie beispielsweise in Berlin, gelten Regelungen zur so genannten Zweckentfremdung von Wohnraum, welche die Überlassung an Reisende einschränken oder verbieten können. Private Vermieter erkundigen sich am besten bei den zuständigen Ämtern, welche Regelungen in ihrer Stadt greifen.

Community-Marktplätze wie Airbnb fungieren vorwiegend als Vermittler zwischen Gastgebern und Gästen und übernehmen nur begrenzt rechtliche Verpflichtungen. Ausführliche Nutzerprofile sollen auf den Community-Plattformen zur privaten Unterkunftvermittlung helfen, die Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder besser einschätzen zu können.  

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Autor: Ronald Tiefenthäler, 28.06.2016 (Update: 28.06.2016)