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Internet: EuGH erklärt Filesharing für illegal

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Nachdem der europäische Gerichtshof schon das Streamen von urheberrechtlich geschützten Filmen für illegal erklärt hat, wurde nun ein weiteres Urteil gefällt, was Filesharing-Plattformen wie z.B. The Pirate Bay ebenfalls für illegal erklärt.

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Nutzung von File-Sharing-Plattformen eine Verletzung des Urheberrechts darstellen kann. Damit zieht der EuGH dieses Prinzip aus der Grauzone, in der es davor war, und erklärt somit Internetseiten wie 'The Pirate Bay' für illegal. Damit eingeschlossen ist auch das Verbot der Weiterverbreitung von Links oder Einbettungen zu diversen File-Sharing-Seiten. Dies liegt darin begründet, dass auch das Einbetten oder Verlinken gemäß EU-Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG eine öffentliche Wiedergabe darstellt. Bisher konnten sich nämlich betroffene Seiten mit dem Argument aus der Affaire ziehen, indem sie erklärt haben, dass sie nicht für das Hochladen der Videos ins Netz verantwortlich wären, da dies die Nutzer täten und nicht die Betreiber.

Dies ist der zweite Schlag gegen die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Videos. So hat der EuGH erst kürzlich das Streamen von solchen Videos für illegal erklärt, wobei es sich zuvor auch noch um eine Grauzone in der Gesetzgebung gehandelt hat.

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Autor: Cornelius Wolff, 15.06.2017 (Update: 16.06.2017)