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Intel: Prozess um Kartellstrafe wird neu aufgerollt

Intel: Prozess um Kartellstrafe wird neu aufgerollt
Intel: Prozess um Kartellstrafe wird neu aufgerollt
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Kartellrechtsverfahren gegen Intel neu aufgerollt werden muss. Eine Milliardenstrafe konnte der Chiphersteller somit erst einmal abwenden.

Bereits im Jahr 2009 wurde Intel zu einer Strafzahlung in Höhe von 1,06 Milliarden Euro verpflichtet, da es seine Marktmacht ausgenutzt haben soll. So sollen Computerhersteller mit großen Rabatten zur (exklusiven) Verwendung von Intel-CPUs in eigenen Produkten gebracht worden sein, zudem soll es direkte Zahlungen an Einzelhändler gegeben haben. 

Intel wehrte sich damals gegen die von der EU-Kommission verhängten Strafe, die Klage gegen das Bußgeld scheiterte 2014 aber vor dem EU-Gericht - und zwar zu unrecht. Der EuGH befand, dass das EU-Gericht falsch entschied und von Intel vorgebrachte Argumente zum Teil nicht ausreichend würdigte. So sei etwa ungewiss, inwieweit Rabatte tatsächlich den Wettbewerb einschränken. 

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Autor: Silvio Werner,  7.09.2017 (Update: 15.05.2018)