Intel: Prozess um Kartellstrafe wird neu aufgerollt
Bereits im Jahr 2009 wurde Intel zu einer Strafzahlung in Höhe von 1,06 Milliarden Euro verpflichtet, da es seine Marktmacht ausgenutzt haben soll. So sollen Computerhersteller mit großen Rabatten zur (exklusiven) Verwendung von Intel-CPUs in eigenen Produkten gebracht worden sein, zudem soll es direkte Zahlungen an Einzelhändler gegeben haben.
Intel wehrte sich damals gegen die von der EU-Kommission verhängten Strafe, die Klage gegen das Bußgeld scheiterte 2014 aber vor dem EU-Gericht - und zwar zu unrecht. Der EuGH befand, dass das EU-Gericht falsch entschied und von Intel vorgebrachte Argumente zum Teil nicht ausreichend würdigte. So sei etwa ungewiss, inwieweit Rabatte tatsächlich den Wettbewerb einschränken.
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Ich bin seit über zehn Jahren journalistisch aktiv, den Großteil davon im Bereich Technologie. Dabei war ich unter anderem für Tom's Hardware und ComputerBase tätig und bin es seit 2017 auch für Notebookcheck. Mein aktueller Fokus liegt insbesondere auf Mini-PCs und auf Einplatinenrechnern wie dem Raspberry Pi – also kompakten Systemen mit vielen Möglichkeiten. Dazu kommt ein Faible für alle Arten von Wearables und insbesondere für Smartwatches. Hauptberuflich bin ich als Laboringenieur unterwegs, weshalb mir weder naturwissenschaftliche Zusammenhänge noch die Interpretation komplexer Messungen fern liegen.