Instagram: Datenschutzverstöße müssen bis Jahresende abgestellt sein
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Instagram erfolgreich abgemahnt. In der Abmahnung an den seit 2012 zum Facebook-Imperium gehörenden Onlinedienst, über den Nutzer Fotos und Videos teilen können, hatten die Verbraucherschützer insgesamt 18 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen sowie ein unvollständiges Impressum von Instagram bemängelt.
Wie die Verbraucherzentrale gestern bekannt gab, hat Instagram bereits Ende September 2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Instagram muss nun seine Webseite und die Vertragsbedingungen überarbeiten. Dafür habe Instagram für die meisten Änderungen Zeit bis zum 2. November, so der vzbv. Die Datenschutzverstöße müssen bis Jahresende abgestellt sein.
Unter anderem bemängelten die Verbraucherschützer, dass Nutzer aus Deutschland bei Streitigkeiten der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterliegen sollten - die Anwendung kalifornischen Verbraucherrechts war vorgeschrieben. Außerdem konnte Instagram den Zugang zum Dienst nach alleinigem Ermessen sperren und die eigene Haftung für Vertragsverletzungen stark einschränken.
Instagram erstellte sich nicht nur einen Freibrief, Werbung nicht als solche kennzeichnen zu müssen, obendrein mussten die Nutzer der Facebook-Tochter, durch eine Klausel in den Nutzungsbedingungen, kostenfreie und sehr weitgehende Nutzungsrechte an den eingestellten Fotos und Videos einräumen. Eine weitere Klausel erlaubte die Weitergabe von Daten an Werbepartner. Und auch das Impressum auf der Webseite von Instagram war aus Sicht des vzbv nicht vollständig.