Hoher Energiebedarf: Digitale Werbebildschirme müssen in Zürich abgebaut werden
Digital Signage ist in Zürich zumindest für reine Werbung unerwünscht, das berichtet das Swiss IT Magazine. Hintergrund ist eine Entscheidung des Zürcher Gemeinderats, die nun den Abbau der Systeme fordern. Digital-Signage-Systeme benötigen in der Regel viel Energie, da sie etwa auch bei strahlendem Sonnenschein Bilder darstellen müssen.
Insgesamt müssen 450 Digital-Signage-Installationen nun abgebaut werden. Diese sollen entweder umweltgerecht entsorgt oder weiterverkauft werden. Mit der eingesparten Energie will die Stadt ihren Klimazielen näher kommen. Damit haben sich die Fraktionen von SP, Grünen und AL durchgesetzt. In Konservativen Kreisen wurden Befürchtungen laut, dass Werbetreibende ins Internet abwandern würden, um ihre Zielgruppen in der Stadt besser zu erreichen. Vor allem für die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) soll dies von Nachteil sein.
Das liest sich aus Untersuchungen der VBZ allerdings nicht heraus. Vielmehr wird aktuell vor allem Werbung auf Fahrzeugen in den Fokus gerückt. Der überwiegende Teil der Werbemittelplätze bei der VBZ ist analog. Allein für Plakatwerbung an Haltestellen gibt es 1.200 Flächen, von denen nur ein kleiner Teil für digitale Plakate geeignet ist. Üblicherweise finden sich digitale Plakatsysteme aber auch an besonderen Orten.
Außenwerbung ist in der Schweiz weiterhin ein wichtiger Markt. 9,6 Prozent der Umsätze wurden auf diese Werbeform verteilt (PDF, Zahlen von 2022). Es fehlt allerdings eine Aufschlüsselung nach digitaler und analoger Werbeform bei der Erhebung der Stiftung Werbestatistik Schweiz. Der Online-Markt ist deutlich größer mit 15,7 Prozent und konnte in den letzten Jahren deutlich von 12 Prozent im Jahr 2019 zulegen. Der Außenwerbeanteil ist hingegen von 10 Prozent im Jahr 2019 auf nun 9,6 Prozent gesunken. Trotz Pandemie und der damit reduzierten Außenwirkung, blieb das Segment vergleichsweise stabil.
Werbetreibende müssen nun wieder auf klassische Werbemittel ausweichen, sprich beispielsweise plakatbasierte Systeme, Gebäudewerbung oder Schaukästen, die immer noch in großem Maße verbreitet sind. Andere digitale Anzeigesysteme, etwa mit informativem Charakter im Nahverkehr, sind von dem Verbot nicht betroffen.
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