Hate Speech: Hassrede als verhetzende Beleidigung künftig eine Straftat
Um die Flut an Hass und Hetze gepaart mit Beleidigungen einzudämmen, schließt die Bundesregierung nun eine Gesetzeslücke und führt den Tatbestand der verhetzenden Beleidigung als neuer § 192a StGB in das Strafgesetzbuch ein. Damit soll künftig Hetze gegen Personen und Gruppen, die unter anderem aufgrund ihrer nationalen, religiösen oder ethnischen Herkunft, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung beschimpft, verleumdet oder verächtlich gemacht werden, in Zukunft als "verhetzende Beleidigung" verfolgt und "mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe" bestraft werden.
Dazu erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:
"Mit dem Abschlussbericht heute ist der Auftrag des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus keineswegs abgeschlossen. Die beschlossenen Maßnahmen müssen so schnell wie möglich auch umgesetzt werden. Dafür ist es allerhöchste Zeit. Wir sind in der Verantwortung, jeden und jede in unserer Gesellschaft vor Anfeindungen und Ausgrenzung zu schützen. Wir müssen der Menschenverachtung von vornherein den Nährboden entziehen, und wo immer nötig, konsequent einschreiten.
Wir schaffen einen neuen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung. Oft richten sich Hass-Nachrichten direkt an Betroffene – per Nachrichten, Mails und Briefen. Mitglieder jüdischer und muslimischer Gemeinden werden verhöhnt und verächtlich gemacht. Mangels Öffentlichkeit gilt dies nicht als Volksverhetzung. Genau hier greift die neue Strafvorschrift ein und sorgt für einen umfassenden strafrechtlichen Schutz der Betroffenen, deren Menschenwürde angegriffen wird."
Auch der Bitkom begrüßt den am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf, nach dem verhetzende Beleidigung etwa in E-Mails oder Handynachrichten künftig strafbar werden sollen.
Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Spätestens jetzt muss jedem Hetzer klar sein: Hassrede ist kein Kavaliersdelikt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass ein neuer Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung eingeführt wird. Es ist überfällig, die entsprechende Lücke im Strafrecht zu schließen und es ist gut, dass dies zum Ende der Legislaturperiode hin noch gelungen ist. Wichtig ist, dass die Gesetzesänderung auch in einer konsequenten Strafverfolgung durch die Behörden mündet. Extremismus, Hass und Hetze dürfen im Internet keinen Platz haben und müssen dort genauso entschieden bekämpft werden wie in der analogen Welt. Wer Hassmails schreibt, in denen andere in ihrer Menschenwürde angegriffen und z.B. wegen ihrer Herkunft, Weltanschauung oder sexuellen Orientierung beschimpft oder verleumdet werden, muss auch strafrechtlich belangt werden können."