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HTC: IPCom droht Smartphoneriesen mit Verkaufsverbot in Deutschland

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Nun kommt es für HTC knüppeldick. Nach schlechten Analystenbewertungen und Verlust von Marktanteilen droht dem taiwanischen Smartphonespezialisten jetzt in Deutschland ein Verkaufsverbot.

Für HTC wird es jetzt richtig ungemütlich. Sorgte HTC in den vergangenen Wochen mit eher schlechten Analystenbewertungen, mit Vorwürfen einer verfehlter Produktpolitik seitens der Anleger und dem Verlust von Marktanteilen für Negativschlagzeilen, so droht dem Handy- und Tablethersteller nun durch den Münchner Patentverwerter IPCom ein Verkaufsverbot inklusive möglichem Zwangsgeldverfahren.

Nach Meinung der Patentverwerter verstößt HTC mit seinen UMTS-Geräten gegen ein von IPCom gehaltenes Patent zur Nutzerzuordnung in UMTS-Netzen. Laut IPCom gehöre das Patent zur Basistechnologie von UMTS. Ferner beruft sich IPCom in der Auseinandersetzung mit HTC auf das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Februar 2009 (Aktenzeichen 7 O 94/08), das im Verfahren bereits zugunsten von IPCom entschieden hat.

HTC sieht das anders und vertritt offiziell folgende Meinung„Am 25. November 2011 hat HTC seinen Einspruch im Fall IPCom EP1186189 zurückgezogen. Der Einspruch war gegenstandslos geworden, da das deutsche Bundespatentgericht im Vorfeld die betreffende Forderung der IPCom für ungültig erklärt hatte. IPComs ursprüngliche einstweilige Verfügung betraf nur ein HTC Smartphone, das inzwischen nicht mehr in Deutschland verkauft wird. Darüber hinaus hat HTC die Integration der UMTS-Standards modifiziert. Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen auf den Verkauf von HTC Smartphones in Deutschland haben.“

Offen bleibt die Frage, wie HTC denn die Nutzerzuordnung des UMTS-Standards modifizieren konnte, ohne dabei auf Technik aus dem ursprünglichen Bosch-Patent zurückgreifen zu müssen. Zudem vertreten IPCom und auch Experten wie beispielsweise Florian Müller vom Blogs Foss Patents die Ansicht, dass mit dem zurückgezogenen Einspruch seitens HTC das Mannheimer Unterlassungsurteil rechtskräftig wird. IPCom will nun das Verkaufsverbot durchsetzen, gegebenenfalls auch ein Zwangsgeldverfahren einleiten.

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Autor: Ronald Tiefenthäler, 28.11.2011 (Update:  9.07.2012)