Google Glass soll vorerst keine Gesichter erkennen können. Dies erklärte Google in einem Beitrag auf der Seite zur Datenbrille auf Google Plus. „Wie Google schon seit Jahren sagt, werden wir keine Features mit Gesichtserkennung zu unseren Produkten hinzufügen, ohne starke Mechanismen zum Schutz der Privatsphäre etabliert zu haben. Aus diesem Grund werden wir keine Glassware mit Gesichtserkennung zu dieser Zeit erlauben.“ Mit „Glassware“ sind die Apps für die Datenbrille gemeint.
In den Regeln für Entwickler von Glassware spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Dort heißt es: „Sammeln, speichern oder teilen Sie keine sensiblen persönlichen Informationen wie Kreditkartennummer, Bankverbindung, Führerschein oder Sozialversicherungsnummer, sofern diese nicht zur Einholung von Zahlungen nötig sind.“ Der Nutzer soll eine Möglichkeit erhalten, die mit Glass gesammelten persönlichen Daten zu löschen. Der Datenhandel mit den persönlichen Informationen eines Nutzers ist nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung gestattet. Mit Google Glass wird es also wichtiger als je zuvor, die Datenschutzbestimmungen wirklich zu lesen, bevor man eine App startet.
Das deutsche Persönlichkeits- und Urheberrecht untersagt zahlreiche denkbare Anwendungen von Google Glass. So ist es verboten, Personen ohne ihre Kenntnis und gegen ihren Willen zu fotografieren, zu filmen und Tonaufnahmen ihrer Äußerungen zu machen. Ausnahmen sind öffentliche Versammlungen und Fälle, wenn Menschen auf einem Foto nur als Beiwerk erscheinen und eine Landschaft oder sonstige Örtlichkeit im Vordergrund steht. Auch wenn die Aufnahmen nicht im Internet veröffentlicht oder geteilt werden, ist es verboten, sie auch nur anzufertigen. Im Grunde könnte man sich mit der bloßen, dauerhaften Aktivierung der Kamera der Datenbrille strafbar machen, denn es ist höchst wahrscheinlich, dass sie beim Spaziergang einen Passanten einfangen wird. Wie Passanten auf die Brille reagieren, wenn sie wissen, dass sie gefilmt werden könnten, ist eine weitere Frage.
Der Hacker Lance Nanek entwickelte bereits eine App namens MedRefGlass, die Gesichtserkennung ermöglicht. Damit sollen Ärzte die Krankengeschichte eines Patienten einsehen können, indem sie den Patienten lediglich anschauen. Solche Apps sind zwar nicht erlaubt, aber technisch möglich. Für Ärzte sind durchaus Vorteile denkbar, insofern ihre Patienten der Verwendung der App zustimmen. Augmented Reality ist auf jeden Fall für die Datenbrille geplant. Apps wie ein virtueller Museumsführer, der auf dem Mini-Bildschirm der Brille angezeigt wird, sind möglich. Die Stimme wäre durch den Knochenleitungs-Lautsprecher der Datenbrille zu hören. Auch die GPS-Navigation könnte im Vergleich zu einem Smartphone erleichtert werden.
Technisch scheint die Datenbrille gegenüber aktuellen Smartphones veraltet. Sie verfügt über einen 1,2Ghz Dualcore-Prozessor, ein Display mit der Auflösung 640×360 Pixel, eine Kamera mit 5 MP und einen Speicher von 16 GB. Die Technik muss in einem leichten Brillengestell unterkommen. Google Glass soll im vierten Quartal 2013 veröffentlicht werden. Die Konkurrenz wird ähnliche Datenbrillen anbieten (wir berichteten).
In folgenden Video testet Peter Rojas von Engadget das Google Glass. Vorschaugeräte sind bereits unter ausgewählten Testern verbreitet. Rojas kritisiert, dass es keine von außen sichtbare Anzeige an der Brille gibt, mit der man erkennen kann, dass man gefilmt wird. Zudem sei die Akkulaufzeit mit bis zu fünf Stunden zu gering. Der Akku kann nicht gewechselt werden. Die Spracherkennung scheint auch noch nicht so gut zu funktionieren. Zudem sei die Datenbrille mit einem geschätzten Einführungspreis von über 1500 US-Dollar zu teuer, so das Fazit des Testers.