Gesetzesänderung: Steuer auf digitale Bücher soll sinken
Wie futurezone unter Berufung auf den Begutachtungsentwurf der Steuerreform berichtet, sollen ganz bestimmte, digitale Produkte ab 2020 lediglich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 Prozent belegt werden. Dabei handelt es sich um digitale Zeitungen und Bücher, für welche noch weitere Auflagen gelten.
So gelte der ermäßigte Steuersatz dem Bericht zufolge lediglich für Produkte, die (theoretisch) ausgedruckt werden könnten und in ausgedruckter Form wiederrum dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden. Dementsprechend fallen beispielsweise als eBook verkaufte Romane unter die Regelung, Datenbanken hingegen nicht.
Völlig unerheblich für die Besteuerung soll auch die Art der Lieferung sein, also ob die Datei beispielweise auf CD oder als direkter Download zum Kunden gelangt. Weiterhin sollen die Änderungen auch für Hörbücher gelten.