Gesetzesänderung: E-Books und digitale Magazin könnten günstiger werden
Erst im vergangenen Oktober beschloss der Ministerrat der EU, den einzelnen Mitgliedsstaaten bei der steuerlichen Behandlung von elektronischen Publikationen freie Hand zu lassen. Während die österreichische Regierung bereits im Januar 2019 eine Reduzierung der Abgabe ankündigte, zieht nun die deutsche Regierung nach.
So hat das Bundeskabinett im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes unter anderem die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf digitale Zeitungen, Periodika und E-Books eingeführt. Dabei betont die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters die nun angedachte Gleichstellung von elektronischen und auf Papier gedruckten Büchern.
Damit soll der Mehrwertsteuersatz von aktuell 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt werden. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes muss noch von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden, wobei gegen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz kein Widerstand zu erwarten sein dürfte.