Gerichtsverfahren: Ist Gmail ein Telekommunikationsanbieter?
Bereits im Jahr 2012 hat die deutsche Bundesnetzagentur Google aufgefordert, das Angebot Gmail (früher googlemail) als Telekommunikationsdienst nach deutschem Recht anzumelden. Google kam dieser Aufforderungen nicht nach und verlor eine erste gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, den Fall an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen und begründete dies mit der „unionsrechtlichen Dimension“ des Falls. Google sieht sich selbst nicht als Telekommunikationsanbieter, da das Unternehmen Gmail als sogenannten Over-the-top-Dienst sieht - so spricht der Gesetzgeber eher zweideutig von der Übertragung von Signalen über Kommunikationsnetze, wobei Google mit der offenen Struktur des Internets argumentiert.
Für Google wäre die Anmeldung mit zusätzlichen Anforderungen etwa an den Datenschutz verbunden, zudem würden deutsche Behörden Schnittstellen für die Überwachung erhalten. Zahlreiche E-Mail-Anbieter sind Medienberichten zufolge bereits als Telekommunikationsanbieter angemeldet.
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