Fast komplett rechtswidrig: Apple muss Schülerkurs-Bedingungen ändern
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem aktuellen Beitrag schildert, mussten die Eltern der teilnehmenden Kinder zustimmen, dass die Schützlinge fotografiert, gefilmt und interviewt werden dürfen. Die so erstellten Materialen hätten dem Bundesverband zufolge dann nahezu unbeschränkt und kostenfrei für Werbemaßnahmen des Unternehmens genutzt werden können.
Gleichzeitig schlossen die Teilnahmebedingungen jegliche Unterlassungsungsansprüche der Eltern gegenüber dem Konzern aus, zudem behielt sich das Unternehmen vor, einzelne Schüler ohne Angabe von Gründen auszuschließen.
Die Teilnahmebedingungen sah der Verbraucherzentrale Bundesverband insgesamt als nahezu komplett rechtswidrig an. Apple unterzeichnete schließlich eine Unterlassungserklärung und will nun die Teilnahmebedingungen ändern.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert im Beitrag deshalb aus aktuellen Anlass verbindliche Standards für die Tätigkeit von Privatunternehmen an Schulen und im Rahmen von schulischen Veranstaltungen wie Exkursionen.
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