Facebook: Darf Usern nun Durchsuchungsbefehle mitteilen
Jedes Jahr gibt es Anfragen an Facebook durch Strafverfolger und Geheimdienste, welche die Herausgabe von Nutzerdaten mittels Durchsuchungsbefehl verlangen. Meistens sind diese Durchsuchungsbefehle an NDOs ( non-disclosure order) gebunden. Das bedeutet, dass Facebook nicht berechtigt ist, betroffene Nutzer über die Datenherausgabe zu informieren.
Der Social-Media-Konzern legte dagegen eine rechtliche Beschwerde vor Gericht ein. Nun hat die US-Regierung eingelenkt und die Knebelregelung aufgehoben. Nach zuvor einer ersten gerichtlichen Niederlage für Facebook, sollte heute eine neue, nun öffentliche Anhörung stattfinden.
Das aktuelle Statement der Strafverfolger bezieht sich auch nicht auf die Argumente Facebooks gegen die NDOs. Die Aufhebung wurde damit begründet, dass die Untersuchungen weiter fortgeschritten seien und eine NDO damit nicht mehr notwendig sei.
Mit der außergerichtlichen Aufhebung kommen die Staatsautoritäten aber auch einem möglichen Präzedenzurteil zuvor, auf das Unternehmen wie Facebook, aber auch NGOs wie die Electronic Frontier Foundation, hoffen. Deren Forderung lautet, dass Gerichte in der Zukunft endgültig festlegen, wann Regierungsstellen Technikunternehmen daran hindern dürfen, Kunden über sie betreffende Datenanfragen zu informieren.