Europäische Kommission: Das Apple iPhone schränkt den Zugriff auf den NFC-Chip wettbewerbswidrig ein
Die Europäische Kommission hat Apple heute eine offizielle Mitteilung der Beschwerdepunkte geschickt. Dabei handelt es sich um den ersten Schritt der kartellrechtlichen Untersuchungen, die unter Umständen zu Strafen führen können, wenn Verstöße gegen das Kartellrecht festgestellt werden.
Konkret geht es darum, dass Apple seine dominante Marktposition beim mobilen Bezahlen in iOS ausnutzt, indem ausschließlich Apple Pay Zugriff auf den NFC-Chip im iPhone erhält. Apps von Drittanbietern haben aber nicht dieselben Privilegien, sodass es beispielsweise nicht möglich ist, über eine Banking-App drahtlos zu bezahlen. Stattdessen muss die zugehörige Kredit- oder Debitkarte in Apples Wallet-App hinterlegt werden, um anschließend per Apple Pay bezahlen zu können – ein Vorgang, bei dem Apple eine Provision verdient.
Die EU stört sich daran, dass dies den Wettbewerb einschränkt, da die Entwicklung einer Plattform zum mobilen Bezahlen kostspielig ist, und sich dieser Aufwand für viele Unternehmen nicht lohnt, wenn ausschließlich Android-Smartphones angesprochen werden können. Der Kommission liegen Beweise vor, dass mehrere derartige Projekte aus eben diesem Grund eingestellt wurden.
Der Ausgang der Untersuchung ist noch unklar, die Europäische Union kann für derartige Verstöße aber eine Strafe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes verhängen, was in diesem Fall 36 Milliarden US-Dollar entspricht. Die tatsächlichen Strafen sind nach Berufungsverfahren in der Regel deutlich niedriger.
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