EuGH: Muss Google Links weltweit löschen?
Die französische Datenschutzbehörde CNIL will Google dazu bringen, das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ global durchzusetzen. Dieses Recht umfasst den Anspruch von Privatpersonen, veraltete oder für die Öffentlichkeit uninteressante Inhalte aus Suchmaschinen löschen zu lassen.
Google setzt dieses Recht nach Ansicht der Datenschützer jedoch nur unzureichend um: So entfernt Google die Suchergebnisse lediglich für Nutzer mit einer europäischen IP-Adresse, mittels einen Proxys lässt sich die Sperre somit vergleichsweise einfach umgehen. Zudem wird das Ergebnis nur dann entfernt, wenn die IP-Adresse des Suchenden mit der Herkunft des Löschantrages übereinstimmt.
Die CNIL fordert deshalb eine globale Löschung der Links und zog vor den Conseil d'État, das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs. Dieser verwies den Fall wiederum an den Europäischen Gerichtshof. Erst vor wenigen entschied etwa ein kanadisches Gericht in einem Einzelfall, dass Google die entsprechenden Suchergebnisse auch global entfernen muss.