Entsorgung von Altgeräten: Mehrere Onlinehändler abgemahnt
In Deutschland besteht in Sachen Elektroschrott großer Nachholbedarf: Eine aus ökologischer Sicht höchst wünschenswerte Verwertung ist nur möglich, wenn der Abfall auch entsprechend gesammelt wird, eine Entsorgung etwa über den Restmüll ist nicht sinnvoll.
Deshalb gelten seit dem 24. Juli 2016 auch für Online-Händler neue Regeln zur Rücknahme von ausgedienten Elektrogeräten - an die sich der Deutschen Umwelthilfe zufolge viele Markteilnehmer nicht halten.
So erklärt die auch für ihr Abmahnverhalten kritisierte, Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation in einer aktuellen Erklärung, gegen insgesamt sechszehn Handelsunternehmen mithilfe von Unterlassungserklärungen vorzugehen.
Neben kompletten Rücknahmeverweigerungen sah sich die Deutsche Umwelthilfe in Tests auch mit unzulässigen Einschränkungen konfrontiert, in anderen Fällen war die nächste Sammelstelle zu weit entfernt oder eine vorherige Anmeldung der Entsorgung erforderlich, wobei dies der Forderung nach einer kundenfreundlichen Lösung entgegensteht.
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