Endlich: VDE schlägt einfachere Regeln für Balkonkraftwerke vor
Balkonkraftwerke, also ein bis zwei Solarmodule mit Wechselrichter, welche ins Hausnetz einspeisen und somit zumindest einen Teil der täglichen Grundlast (Router, Waschmaschine, PC, etc.) durch selbsterzeugten Strom abdecken, sollen in Zukunft deutlich einfacher zu betreiben sein.
Nicht zuletzt meine exklusive Umfrage an die großen Wohnungsbaugesellschaften Berlins hat ergeben, dass Vermieter durch die vielen Regeln und übertriebenen Vorsichtsmaßnahmen der VDE große Vorbehalte und Unsicherheiten gegenüber den einfachen Eigenstromerzeugern hatten und so ihren Mietern selbst große Hürden auferlegen diese zu installieren und zu betreiben, um sich maximal abzusichern. Damit möchte der VDE zur flächendeckenden Durchsetzung der Mini-Erzeugungsanlagen beitragen, anstatt diesen weiter zu blockieren.
Jetzt endlich verändert der VDE seine Position und schlägt tatsächlich deutlich vereinfachte Regeln vor. Der normale Schuko-Stecker soll nun endlich als sicher anerkannt werden, womit der kostspielige Einbau einer Wieland-Steckdose entfallen darf.
Außerdem durften bislang in Deutschland nur 600 W als Bagatellgrenze eingespeist werden. In Europa sind ansonsten aber 800 W erlaubt. Diese Zahl übernimmt der VDE endlich, auch in Deutschland soll zukünftig die Bagatellgrenze von 800 W gelten.
Als großer Paukenschlag ist zudem zu werten, dass man 800-W-Anlagen nun an jedem Zähler verwenden darf, also auch an vormals verbotenen Feraris-Zählern ohne Rücklaufsperre. Im Rahmen der Bagatellgrenze sollen also Zähler in Zukunft auch rückwärts laufen können.
Auch die Anmeldung soll vereinfacht werden, so muss der Netzbetreiber nicht vom Kunden informiert werden, es reicht eine einmalige Anmeldung bei der Bundesnetzagentur, welche die Information lediglich an den Netzbetreiber weiterleitet. Dieser darf die Installation nicht mehr ablehnen.
Das Positionspapier muss nun abschließend in das VDE-Regelwerk integriert werden, der Vorschlag wurde bereits an die Gesetzgeber weitergeleitet, um die nötigen, rechtlichen Grundlagen festlegen zu können.