Einsatz von Google Analytics in Europa ist illegal - Entscheidung französischer und österreichischer Datenschutzbehörden
Die Entscheidung des EuGH, dass die Übermittlung persönlicher Daten an US-Provider gegen die Exportverbote für Daten in der DSGVO verstößt, haben sowohl US-Anbieter als auch EU-Unternehmen weitgehend ignoriert. Denn durchgesetzt wurde das Urteil bislang nicht.
Doch langsam kommt Bewegung in die Sache. Durch Musterbeschwerden der datenschutzorientierten Non-Profit-Organisation noyb.eu („none of your business“) haben nun sowohl die österreichische als auch die französische Datenschutzbehörde in einer Entscheidung bestätigt, dass die kontinuierliche Nutzung von Google Analytics gegen die DSGVO verstößt.
Die Entscheidungen sind für fast alle EU-Websites relevant, da Google Analytics das meist verbreitete Statistiktool ist. Weitere Entscheidungen und Musterbeschwerden in anderen Europäischen Ländern werden erwartet. Jetzt muss die Politik nachziehen und das Urteil des EuGH auch endlich durchsetzen, empfindliche Strafen für die Unternehmen stehen im Raum.
Noyb-Gründer Max Schrems fordert und wünscht sich einen besseren, angemessenen Datenschutz in den USA. Andernfalls drohen am Ende getrennte Produkte für die USA und Europa.
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