EU legt Stichtag für USB-C-Pflicht für iPhones, Kopfhörer, Kameras und Co. fest
Die Europäische Union hat die Details zur USB-C-Pflicht über den Sommer ausgearbeitet, und dabei erweitert. Nun wurde das entsprechende Gesetz verabschiedet, das am 28. Dezember 2022 in Kraft tritt. Ab diesem Tag haben EU-Mitgliedsstaaten exakt 24 Monate lang Zeit, um die Regulierung in nationalen Gesetzen festzuhalten.
Damit ist der Stichtag, ab dem die USB-C-Pflicht definitiv gilt, der 28. Dezember 2024. Ab diesem Tag dürfen keine Produkte in den entsprechenden Produktkategorien mehr verkauft werden, die keinen USB-C-Stecker besitzen, über den sie auch aufgeladen werden können. Das gilt auch für Produkte, die vor diesem Stichtag auf den Markt kommen, sodass Konsumenten schon vor Ende 2024 damit rechnen dürfen, dass viele Produkte auf USB-C umsteigen. Das Apple iPhone 15 und die AirPods Pro (ca. 215 Euro auf Amazon) sollen beispielsweise schon im nächsten Jahr einen USB-C-Port erhalten.
Die USB-C-Pflicht sieht auch einheitliche USB-C Power Delivery Standards vor, die von allen Endgeräten unterstützt werden müssen. Das ermöglicht es, die Schnellladung von Smartphones auch mit Ladegeräten von Drittanbietern zu nutzen – bisher waren dazu häufig spezielle Netzteile des Smartphone-Herstellers erforderlich. Die Regelung gilt unter anderem für Smartphones, Tablets, digitale Kameras, Kopfhörer und Gaming-Handhelds. Bei Laptops greift die USB-C-Pflicht erst im Jahr 2026, und auch nur bei Modellen, die nicht mehr als 100 Watt Strom verbrauchen – Gaming-Laptops dürfen weiterhin auf Hohlstecker setzen.