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EU kritisiert den mangelhaften Schutz von Whistleblowern in Deutschland

EU kritisiert den mangelhaften Schutz von Whistleblowern in Deutschland
EU kritisiert den mangelhaften Schutz von Whistleblowern in Deutschland
Die EU plant derzeit ein neues Gesetz zum Schutz von Personen, welche EU-Rechtsverstöße melden. Zu diesem Zweck befindet sich gerade die EU-Justizkommissarin auf „Werbetour“ für den Gesetzesentwurf und wird bald auch Berlin einen Besuch abstatten.

Die EU-Justizkommissarin Vera Jourová steht kurz vor einem Besuch in Berlin, wo ein Treffen mit der Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) anberaumt ist. Im Vorfeld des Treffens übte Jourová Kritik an den derzeitigen Regelungen Deutschlands zum Umgang mit Whistleblowern.

Personen, welche eindeutige Rechtsverstöße von Unternehmen oder öffentlichen Institutionen melden, würden bisher nicht ausreichend geschützt. Zur Zeit gebe es weder klare Meldewege noch ausreichend Schutz vor Vergeltung, so die Komissarin der EU. Das soll sich mit dem neuen EU-Gesetz ändern und Jourová hofft daher inständig auf die Unterstützung des Entwurfs von Seiten Deutschlands.

Der neue Entwurf ist u.a. eine Reaktion auf die jüngsten Enthüllungen im Rahmen der sogenannten Panama Papers. Geplant ist, dass es für die Meldung von Rechtsverstößen zunächst einen internen Beschwerdeweg im Unternehmen geben soll. Anschließend können sich Hinweisgeber wohl an die Behörden wenden. Vor Repressalien des Arbeitgebers sollen entsprechende Personen angeblich besser geschützt werden.

Der neue Gesetzentwurf findet aber auch Kritik, manchem geht er nicht weit genug. Denn unklar ist z.B., ob es für den Gang zur Behörde Voraussetzung ist, vorher den internen Beschwerdeweg im Unternehmen zu gehen. Letzterer könnte schließlich den Konzernen Zeit geben den Hinweisgeber im Vorfeld zu diskreditieren, seinen Beschwerdevorgang abzustreiten, Beweise zu vernichten oder Ähnliches.

Quelle(n)

dpa via Heise

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Autor: Christian Hintze, 14.05.2018 (Update: 14.05.2018)