EU: Updatepflicht für digitale Geräte kommt
Nachdem die EU mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schon einen globalen Sicherheitsstandard für Datenschutz geschaffen hat, scheint die Europäische Union nun auf diesem Gebiet den nächsten Schritt gehen zu wollen.
So haben sich die Europäische Kommission und das Parlament grundlegend auf eine neue Richtlinie geeinigt, die den Kunden eine ganze Reihe an neuen Rechten zugesteht. So haben Kunden von digitalen Geräten künftig das Recht, dass ihre Geräte über einen bestimmten Zeitraum mit Updates versorgt werden, wobei sich dieser Abschnitt besonders an Smart-Home-Geräte und deren Hersteller richtet. Aber auch Hersteller von Smartphones, Smartwatches und Fernseher werden von dieser Regel betroffen sein. In dem Statement wird auch nochmal besonders betont, dass dieses Recht gilt, unabhängig davon, ob das entsprechende Gerät im Laden oder online gekauft wurde, da hier in der Vergangenheit rechtlich unterschieden wurde.
Diese neue Regelung dürfte besonders Hersteller von besonders günstigen Smartphones und Smart-Home-Geräten aus dem Ausland hart treffen, da deren Geräte in der Vergangenheit, wenn überhaupt, nur wenige Updates nach ihrem Release erhalten haben. Zusätzlich hat die Richtlinie das Potential, wieder einen globalen Standard in dieser Sache zu setzen, ähnlich wie es der DSGVO in Sachen Datenschutz gelungen ist. Dies liegt daran, dass wenn ein Hersteller für den europäischen Markt Updates bereitstellen muss, auch andere Märkte diese Updates bekommen werden. Und da der europäische Binnenmarkt immer noch der zweitgrößte Markt der Welt ist, dürften viele Hersteller der Richtlinie folgen, um auch noch in Zukunft hier verkaufen zu dürfen.