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EU-Recht: Google darf OEMs nicht zwingen Chrome und Google-Suche als Standard-Apps einzurichten

EU-Recht: Google darf OEMs nicht zwingen Chrome und Google-Suche als Standard-Apps einzurichten
EU-Recht: Google darf OEMs nicht zwingen Chrome und Google-Suche als Standard-Apps einzurichten
Um als OEM-Hersteller den Play Store von Google laufen lassen zu dürfen, gibt es bisher einige Vorgaben seitens Google. U.a. setzt Google voraus, dass im Gegenzug die Google-Suche sowie Chrome als Standard-Apps installiert sind. Die EU schiebt dieser Praxis nun einen Riegel vor.

Google schreibt OEM-Herstellern mehrere Regeln vor, wenn diese den Google Play Store auf ihren Geräten laufen lassen wollen. Dazu gehörte bisher auch, dass zwingend die Google-Suche sowie der Browser Chrome als Standard-Apps vorinstallierts ein mussten. Ist dies nicht der Fall, so ist es den OEMs verboten den Play Store laufen zu lassen.

Genau an dieser Regelung stört sich jetzt aber das Kartellamt der EU. Margerethe Vestager, Chef der Behörde, argumentiert, dass Google damit seine Marktmacht misbraucht, um die eigene Dominanz sicherzustellen. Damit verschaffe sich der Internetriese einen unzulässigen Vorteil gegenüber den anderen Suchengine- und Browser-Herstellern.

Google argumentiert hingegen, dass man ja irgendwie Geld machen müsse, außerdem werde „niemand dazu gezwungen Google-Apps zu benutzen, aber wenn man bestimmte Apps möchte, muss man eben das ganze Paket nehmen“.

Die Auseinandersetzung zwischen Google und der EU könnte eine neue Regelung sowie heftige Geldstrafen hervorbringen. Bereits 2016 musste Google 2,4 Milliarden Strafe zahlen, weil es Shop-Vergleichstools von Konkurrenten heruntergestuft hatte, um die eigenen Tools zu promoten.

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Autor: Christian Hintze, 10.07.2018 (Update: 10.07.2018)