EU-Parlament: Geoblocking soll gelockert werden
Die neue Verordnung formuliert einen Anspruch der Verbraucher, Streaming-Dienste wie etwa Netflix oder Amazon Video ohne Einschränkungen auch im europäischen Ausland zu nutzen.
Obgleich es sich durchaus um einen kleinen Durchbruch für Gegner des Geoblockings handelt, gibt es mehrere Einschränkungen. So bezieht sich die Regelung lediglich auf den vorübergehenden Aufenthalt im Ausland - da es an einer konkreten Definition des Begriffs fehlt, dürfte zumindest in der ersten Zeit nach Inkrafttreten der Verordnung eine erhebliche Rechtsunsicherheit herrschen. Zur Überprüfung des Wohnsitzes darf der Streaming-Anbieter zudem verschiedene Dokumente oder eindeutige Rechnungen anfordern, was Datenschützer wenig gefallen dürfte.
Die Verordnung gilt dediziert nur für kostenpflichtige Dienste, auch die Mediatheken von öffentlich-rechtlichen Sendern dürften weiterhin im Ausland geblockt werden. Nach der formellen Annahme durch die EU-Mitgliedsstaaten haben die Staaten neun Monate Zeit zur Anwendung, ab Anfang 2018 dürfte dem Streaming im Ausland also nichts im Wege stehen.
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