EU: Neues Urheberrecht mit Upload-Filtern kommt wohl doch nicht
Was war das doch für ein Drama um das neue Urheberrecht der Europäischen Union. Hier eine kurze Zusammenfassung: Nachdem Anfang des Jahres 2018 massiv Stimmung gegen die Urheberrechtsreform gemacht wurde, ist diese im ersten Anlauf im Europäischen Parlament gescheitert. Im zweiten Anlauf hat es die Reform dann allerdings doch noch durch das Parlament geschafft, wobei die größten Kritikpunkte noch nicht ausgeräumt wurden. An dieser Stelle sahen die Kritiker der Reform den Kampf schon für verloren an, gingen die meisten doch davon aus, dass sich Kommission, Rat und Parlament der Europäischen Union in dem Thema relativ einig sind. Allerdings scheint es als wäre diese Annahme falsch gewesen. So wurden die Verhandlungen im Trilog nun ausgesetzt, da 11 Länder die geplante Neuregelung in der aktuellen Form ablehnen. Unter diesen Ländern ist auch Deutschland.
Nun hat die EU-Ratspräsidentschaft noch bis Februar Zeit, die verschiedenen Länder hinter der Reform zu vereinen. Ansonsten wird über die Urheberrechtsreform wahrscheinlich erst nach der EU-Wahl im Mai abgestimmt. Und da bleibt es noch abzuwarten, wer dann die Mehrheit im Parlament halten wird.
Die Kritik an der neuen Urheberrechtsreform konzentrierte sich hauptsächlich auf den Artikel 11, der häufig als Linksteuer bezeichnet wird, und Artikel 13, welcher nach Ansicht der Kritiker zum großflächigen Einsatz von Upload-Filtern geführt hätte. Näheres zu den beiden Artikeln und zu der Reform als solche, finden sie hier.
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