EU: Ermittler wollen stärkeren Zugriff auf Cloud-Daten
Der von den Justizministern mit Mehrheit - allerdings ohne der Zustimmung Deutschlands - verabschiedete Entwurf erlaubt es nationalen Behörden, im Rahmen von Strafverfolgungsaktionen verschiedenste Daten von Providern abzufragen. Dabei soll diese Möglichkeit nur dann gegeben sein, wenn die entsprechende Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bedroht ist.
In besonders dringenden Fällen sollen die Provider die Daten dabei innerhalb von sechs Stunden liefern müssen, sonst drohen Bußgeld in Höhe von bis zu zwei Prozent des jährlichen Jahresumsatzes. Dabei wären von der neuen Regelung nicht nur Verbindungsdaten betroffen, sondern auch Inhaltsdaten wie etwa auf Cloud-Speichern abgelegte Fotos, Videos oder Dokumente.
Kritisiert an dem Verfahren wird unter anderem, dass so etwa französische Ermittler - ohne Kontrolle durch deutsche Behörden - Daten bei einem deutschen Unternehmen anfordern könnten. Die neuen Regeln befindet sich aktuell lediglich im Entwurfsstadium und müssen noch im EU-Parlament diskutiert werden.
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