EU-Datenschutzverordnung: Snapchat bleibt offen für Kids
Der Messagingdienst Snapchat reagiert auf die neuen Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - und zwar anders als WhatsApp. Snapchat wird weiterhin offen für Jugendliche unter 16 Jahren sein und verzichtet deshalb auf die Erhebung von personenbezogen Daten wie etwa die Ortungsdaten der Teilnehmer. Damit unterscheidet sich Snapchat deutlich von WhatsApp, die das Mindestalter auf 16 Jahre anheben werden. Die ab 25. Mai gültige DSGVO sieht vor, dass Unternehmen personenbezogene Daten seiner Nutzer nur dann verarbeiten dürfen, wenn diese über 16 Jahre alt sind. Bei Usern zwischen 13 und 16 Jahren muss ein Einverständnis der Eltern vorliegen.
Um den Anforderungen der EU-Verordnung nachzukommen und weiterhin uneingeschränkt die personenbezogen Daten seiner User nutzen zu können, dreht WhatsApp an der Mindestalter-Schraube. Um sicherzustellen, dass die User dieses Mindestalter auch einhalten, will das Unternehmen lediglich seine User fragen, ob sie über 16 Jahre alt sind. Die WhatsApp-Mutter Facebook plant hingegen strengere Alterskontrollen.