E-Scooter: Eigene Parkplätze für elektrische Roller in Baden-Württemberg
Elektromobilität eröffnet vor allem für Kurzstrecken viele spannende Möglichkeiten. Voll im Trend liegen sogenannte E-Scooter. Die kleinen und vollelektrischen Tretroller sind mittlerweile sogar so beliebt, dass die Scooter in einigen deutschen Städten schon zu einer Plage werden. Vor allem dann, wenn die Roller einfach achtlos irgendwo auf Geh- und Fahrradwegen abgestellt werden. Dann werden E-Scooter schnell zum Verkehrshindernis oder zur gefährlichen Stolperfalle für Menschen mit Behinderungen.
Gegen das "Wildparken" der E-Scooter gehen jetzt einige Städte in Baden-Württemberg gezielt vor. So haben die Städte Stuttgart und Ulm bekannt gegeben, dass E‐Scooter zwar auf Gehwegen geparkt werden dürfen, der Fußverkehr aber hierdurch nicht beeinträchtigt werden darf. Um das wilde Parken der elektrischen Tretroller einzudämmen, haben die beiden Städte erste Abstellplätze für E‐Scooter probeweise eingerichtet. In Stuttgart haben die eingerichteten Parkbereiche für E-Scooter eine Breite von 2 Metern und eine Länge von 27 Metern.
Stuttgart will im zweiten Quartal 2022 neun weitere Standorte im Stadtzentrum für die Elektromobilität mit Tretrollern ausweisen und entsprechend markieren. Die Standorte wurden mit den Sharing‐Anbietern an häufig frequentierten Mobilitätspunkten wie etwa Stadtbahnhaltestellen lokalisiert. Die Standorte werden in den Apps der jeweiligen Anbieter besonders hervorgehoben. Als Goodie für die Nutzung der E-Scooter-Parkplätze bieten Sharing‐Anbieter verschiedene Belohnungen in Form von Freiminuten oder Fahrguthaben an.
Stuttgart weist im Rahmen der neuen E-Scooter-Parkplätze außerdem auf ein weiteres Problem mit den Tretrollern hin. So sei das Verhalten einiger Nutzerinnen und Nutzer problematisch, die E‐Scooter als "Spaßfahrzeug" verstehen. Laut Unfallbericht des Polizeipräsidiums Stuttgart wurden im Jahr 2021 von den 147 registrierten Unfällen mit Personen‐ oder Sachschaden rund 80 Prozent von E‐Scooter‐Fahrenden verursacht.
Hauptunfallursachen waren hierbei die verbotswidrige Nutzung von Fahrbahnen oder Gehwegen, Alkoholeinfluss, nicht angepasste Geschwindigkeit oder Fahrfehler. Hiervon zeugt die Anzahl der Unfälle zum Wochenende und in den Nachtstunden. In diesem Zeitraum dominiert das freizeitorientierte Nutzungsverhalten.