E-Scooter: Das sind die Regeln für Elektroroller
Elektro-Tretroller oder E-Scooter bestimmen schon seit geraumer Zeit in Großstädten rund um den Globus das Straßenbild in den Innenstädten. Während in Deutschland die Ära der elektrisch angetrieben Flitzer mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erst ab dem 15. Juni so richtig beginnt, regt sich in einigen Metropolen wie beispielsweise Paris wegen der City-Roller-Flut schon erster Widerstand.
E-Tretroller: bis 20 km/h, keine Helmpflicht, Mindestalter 14 Jahre
Warentest hat die wichtigsten Punkte, die im Zusammenhang mit der Nutzung von den allgemein häufig als "Elektroroller" (siehe Hinweis unten) bezeichneten Elektro-Tretrollern im öffentlichen Straßenverkehr zu beachten sind, in einem Artikel zusammengetragen. Tabu sind demnach für E-Scooter die Gehwege. Genutzt werden müssen Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und falls spezielle Radwege nicht vorhanden sind, gilt ein Fahrgebot auf der Fahrbahn.
Als Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter gilt in Deutschland 20 km/h. Eine Helmpflicht besteht laut Warentest nicht. Einen Führerschein brauchen Elektrorollerfahrer ebenfalls nicht. Das Mindestalter für das E-Scooter-Fahren ist in Deutschland auf 14 Jahre festgelegt. Eine Versicherung für den E-Scooter ist wie beim Mofa Pflicht. Wichtig: Warentest weist mit Nachdruck darauf hin, dass E-Scooter nicht durch die Privathaftpflichtversicherung (PHV) versichert sind.
Die Bundesregierung weist in ihrer Ankündigung im Umgang mit dem Begriff "Elektroroller" auf Folgendes hin:
Der E-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller wird fälschlicherweise oft als E-Roller beziehungsweise Elektroroller bezeichnet. Bei Letzterem handelt es sich jedoch um den deutlich leistungsstärkeren Elektromotorroller, eine elektrische Variante des klassischen Motorrollers.