E-Bikes: Änderung der Rechtslage erlaubt bis zu 45 km/h auf Radwegen
In Deutschland lässt sich das Angebot von Zweirädern mit elektrischem Motor - bei Nichtberücksichtigung von Elektromotorrädern - in zwei Kategorien einteilen. So existieren E-Bikes, welche bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Fahren unterstützen dürfen. Der Vorteil: Solche E-Bikes können auch auf Fahrradwegen genutzt werden und benötigen weder Zulassung noch Versicherung. Sogenannte S-Pedelecs unterstützen bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h, benötigen aber unter anderem eine Versicherung, zudem muss die auch in der PKW-Fahrerlaubnis enthaltene Klasse AM geführt werden dürften.
Eine große Einschränkung in der Praxis: S-Pedelecs dürften nur auf der Straße, nicht aber auf Radwegen fahren. Diese rechtliche Situation ändert sich aktuell. So können Städte in NRW nach einem Erlass auch Radwege für die Benutzung durch S-Pedelecs freigeben. Diese Freigabe wird durch ein entsprechendes Schild symbolisiert. Letztlich liegt die Entscheidung zur Freigabe allerdings bei den Kommunen.
Diese Freigabemöglichkeiten sind allerdings beschränkt. Konkret werden Rad- und Wirtschaftswege außerorts und Radschnellverbindung als geeignet angesehen. Die Freigabe innerorts soll hingegen nicht der Regelfall werden. Der Erlass gibt hier als Beispiel für die Freigabe etwa benutzungspflichtige, bauliche Radwege an, die an Hauptverkehrsstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 50 km/h liegen. Baulich meint, dass der Radweg etwa durch einen Bordstein getrennt ist.
Aktuell ist noch nicht abzusehen, ob dieses Beispiel Schule macht. Allerdings stößt die Änderung nicht nur auf Zustimmung. So gab etwa der Fußgängerverband FUSS zu bedenken, dass eine solche Regelung S-Pedelec-Fahrer zum Fahren auch auf nicht freigegeben Fahrradwegen verleiten könnte.
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Quelle(n)
ADFC, WDR, Foto von Ross Sneddon auf Unsplash