Digitalwirtschaft warnt Obersten Gerichtshof der USA: Kein Zugriff auf Daten aus Deutschland!
Der Branchenverband Bitkom und 37 weitere europäische Industrieverbände reichen an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten einen Amicus-Schriftsatz ein. Hintergrund: Der Supreme Court steht vor einem wegweisenden Urteil, mit dem er nach dem Willen der US-Regierung tief in den europäischen Datenschutz eingreifen würde.
Im Februar 2018 verhandelt der Oberste Gerichtshof der USA im so genannten "New York Search Warrant Case" darüber, ob Microsoft direkten Zugriff auf Personendaten erlauben und damit personenbezogene Daten an Behörden der US-Regierung übergeben muss, die außerhalb der USA in Rechenzentren innerhalb der EU gespeichert sind. Eine Gerichtsentscheidung wird bis Sommer 2018 erwartet.
Dazu Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Ein direkter Zugriff von US-Behörden auf Personendaten aus Europa ist unvereinbar mit europäischem Datenschutzrecht. Deutschland und die EU müssen gerade auch im Hinblick auf den Umgang mit Daten ihre Souveränität erhalten und stärken. Den Unternehmen droht ein unauflösbares Dilemma: Folgen sie einer Anordnung der US-Behörden auf Herausgabe von in Europa gespeicherten Daten, brechen sie europäisches Recht. Widersetzen sie sich einer solchen Anordnung, brechen sie US-Recht."
Das Verfahren hat für international tätige Unternehmen enorme Bedeutung, falls sich ihre Organisation sowohl auf den amerikanischen wie auch auf den europäischen Rechtsraum erstreckt. Diese Unternehmen sind darauf angewiesen, dass die Staaten, in denen sie tätig sind, die jeweilige Rechtslage in den anderen Staaten respektieren, argumentiert der Bitkom.
Unter den Unterzeichnern finden sich viele große Firmen wie Adobe, Amazon, AMD, Apple, Dell, Epson, Ericsson, Fujitsu, Google, Hitachi, Huawei, IBM, Intel, Lenovo, Microsoft, Nvidia, Samsung, SAP, Toshiba, VMware und Western Digital.
Quelle(n)
Amicus-Schriftsatz im Namen von Bitkom und 37 weiteren europäischen Industrieverbänden an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten: https://www.bitkom.org/Presse/Anhaenge-an-PIs/2018/Brief-and-Appendix.pdf