Digital Services Act: Online-Verbraucherschutz bleibt "mangelhaft"
Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) hat überprüft, ob große Online-Anbieter wie Amazon, Google, Youtube oder TikTok ihre Werbekriterien transparent darstellen und keine manipulativen Design-Tricks mehr anwenden. Trotz Verbesserungen sieht der vzbv aber noch Nachholbedarf bei den Internet-Giganten.
„Verbraucher:innen sind an vielen Stellen weiterhin den unfairen Praktiken großer Online-Plattformen ausgesetzt. Die Anbieter haben die Vorgaben aus Brüssel bislang nur unzureichend umgesetzt“, bemängelt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. So sind Dark Patterns, also Gestaltungstricks, die menschliche Wahrnehmungs- oder Verhaltensmuster ausnutzen, eigentlich seit August 2023 verboten. Doch die vzbv-Untersuchung zeigt, dass Amazon, Booking.com, Google Shopping und YouTube weiterhin manipulative Design-Techniken wie die Farbgestaltung von Schaltflächen oder lange Klickwege nutzen.
Hinsichtlich der Transparenz der Werbekriterien untersuchte der vzbv die Online-Dienste Instagram, Snapchat, TikTok sowie X/Twitter. Zwar kennzeichnen bis auf Snapchat alle Anbieter Werbung als solche und nennen den Werbetreibenden namentlich, aber keiner der untersuchten Online-Dienste informiert die Nutzerinnen und Nutzer beim Anklicken der Werbung darüber, nach welchen Kriterien die Werbung angezeigt wird.
Weitere Kritikpunkte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. reichten von schwer auffindbaren und teilweise unvollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), schwer auffindbaren Kontaktmöglichkeiten (Apple App Store, Facebook, Tiktok) bis hin zu intransparenten Empfehlungs- und Rankingsystemen. Zwar bieten alle vom vzbv untersuchten Anbieter eine Option ohne Profilbildung an, diese ist jedoch meist standardmäßig deaktiviert und teilweise schwer auffindbar.