Deutschland geht gegen Steuerbetrug im Onlinehandel vor
Wer sich schon einmal ein wenig mit Chinaimporten beschäftigt hat, kennt die Frage der Einfuhrumsatzsteuer. Viele Händler zeichnen diese nicht aus und am Ende kann es passieren, dass man als Kunde beim Zoll vorstellig werden und die fehlenden Abgaben nachzahlen muss. Nicht selten gibt es auch Fälle, in denen die Händler die Einfuhrumsatzsteuer zu umgehen versuchen, indem sie einen zu niedrigen Warenwert angeben, über EU-Lager versenden oder den Versand zuerst über andere EU-Länder wie beispielsweise Großbritannien erfolgen lassen.
Die Hinterziehung dieser Steuer kostet den Staat nicht nur hunderte von Millionen jährlich, sondern verschafft den betreffenden Unternehmen auch unfaire Wettbewerbsvorteile. Entweder sie rechnen die Umsatzsteuer nicht in ihren Verkaufspreis ein und können so bestimmte Produkte konkurrenzlos günstig anbieten, oder aber deutsche Kunden zahlen die Umsatzsteuer an den Händler, dieser leitet sie jedoch nicht an den deutschen Staat weiter und macht dadurch weitaus mehr Gewinn als ein europäischer Händler. Die Einfuhrumsatzsteuer ist nicht zu verwechseln mit Zollabgaben und stellt auch keine unfaire Mehrbelastung ausländischer Verkäufer dar, sondern ist schlicht und ergreifend als Ausgleich dafür gedacht, dass auf Käufe aus dem EU-Ausland keine Mehrwertsteuer fällig wird. Deshalb entspricht sie auch dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Sie wird nur erhoben, wenn der Kauf eine Freigrenze von 22 Euro übersteigt.
Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt und reagiert nun darauf mit einem Maßnahmenpaket, das ab Anfang 2019 u.a. Online-Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay in die Pflicht nehmen soll. Die elektronischen Marktplätze sollen zukünftig für die Händler, die bei ihnen Waren zum Kauf anbieten, haften. Nur wenn die Plattformen eine Registrierung bestimmter steuerrechtlich relevanter Daten der Verkäufer dem Finanzamt vorlegen, werden sie aus der Haftung entlassen. Dies soll zu einer engmaschigen steuerrechtlichen Überwachung auch der ausländischen Händler führen und Steuerhinterziehung dadurch deutlich erschwert werden.
Interessant wird es sein, zu sehen, wie sich das neue Gesetz auf Handelsplattformen wie GearBest, Banggood, Wish, AliExpress etc. auswirkt. Da diese ihren Sitz in Asien haben, wird es äußerst schwierig werden, die Gesetze durchzusetzen. Dies ist heute schon an chinesischen Händlern zu sehen, die die Einfuhrumsatzsteuer nicht entrichten. Natürlich richtet sich das geplante Gesetz auch gegen EU-Händler, die ihren Sitz innerhalb der EU haben und es versäumen, die regulär fällige Umsatzsteuer abzuführen. Das Gesetzesvorhaben wurde gestern vom Kabinett verabschiedet, muss jedoch erst noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.