Deutschland: Ausweispflicht beim Kauf von Prepaid-Karten
Die Änderung ist Teil des Anti-Terror-Pakets der deutschen Bundesregierung und wird im § 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) neu geregelt. Demnach müssen Telekommunikationsanbieter künftig die Identität und Anschrift des Karteninhabers feststellen.
Unklarheit gab es bis zuletzt bei der Überprüfung der Daten bereits aktivierter SIM-Karten. Diese sollten demnach ebenfalls innerhalb von 18 Monaten seitens der Mobilfunkanbieter überprüft werden. Ein Sprecher des Innenministeriums dementierte diese Interpretation allerdings gegenüber netzpolitik.org und meinte, dass zwischen Erhebung der Bestandsdaten und Überprüfung zu unterscheiden sei. Die Erhebung wäre nach § 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bereits jetzt Pflicht, nur die Überprüfung wäre zukünftig neu. Diese müsse aber offensichtlich nicht rückwirkend erfolgen.
In Österreich sind keine derartigen Änderungen geplant. Laut Auskunft des zuständigen Verkehrsministers sehe man dafür derzeit keinen Bedarf, sodass anonyme SIM-Karten in Österreich weiterhin erhältlich sein werden.
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