Deutschland: Apple von Verbraucherschützern abgemahnt
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eigenen Angaben zufolge mehrere kundenfeindliche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Apples Online-Store erfolgreich abgemahnt, die die gesetzlich garantierten Widerrufsrechte der Kunden eingeschränkt haben.
So monierten die Verbraucherschützer unter anderem, dass die Rückgabe von Geräten mit aktivierten Sicherheitsfunktionen wie Find My Phone seitens Apple nicht erwünscht war, was der gründliche Prüfung der Ware im Weg steht.
Zudem soll der Konzern auf die Rücksendung inklusive Originalverpackung bestanden haben. Eine weitere beanstandete Klausel betraf die gesetzliche Gewährleistung: Nutzer sollten Fehler nur dann beanstanden können, wenn die Meldung „so bald wie möglich“ erfolge. Eine solche Einschränkung ist gesetzlich allerdings nicht vorgesehen.
Apple hat die AGB der Verbraucherzentrale zufolge bereits geändert und - das ebenfalls abgemahnte - Impressum überarbeitet. Darüber hinaus wird nun deutlicher auf das gesetzliche Widerrufsrecht hingewiesen.
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