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Datenschutzgrundverordnung: Unternehmen droht böses Erwachen

Datenschutzgrundverordnung: Unternehmen droht böses Erwachen
Datenschutzgrundverordnung: Unternehmen droht böses Erwachen
Ab Ende Mai 2018 müssen Unternehmen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung zur Gänze erfüllen, sonst drohen Bußgelder. Aktuell sieht es für deutsche Unternehmen eher mau aus.

In sechs Monaten endet die Übergangsfrist, in derer Unternehmen die EU-Datenschutzgrundverordnung umsetzen müssen - nach dem 25. Mai 2018 können die entsprechenden Aufsichtsbehörden bei Verstößen empfindliche Geldstrafen in Höhe von vier Prozent des globalen Umsatzes verhängen.

Wie der Branchenverband Bitkom in einer aktuellen Studie festgestellt hat, haben 48 Prozent der Unternehmen externe Berater hinzugezogen, in rund jedem dritten Unternehmen handelte es sich dabei um Anwälte.

Überraschend dabei: Lediglich rund jedes achtes Unternehmen wird der eigenen Einschätzung nach die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung vollständig umsetzen können - trotz zweijähriger Übergangsfrist und potentiell hohen Strafen. Für Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit sind von den neuen Regeln quasi alle Unternehmen betroffen, die mit personenbezogenen Daten hantieren.

Der Branchenverband gibt in einer aktuellen Publikation einen ersten Überblick über die Konsequenzen für Unternehmer - für welche die Zeit allerdings knapp wird.

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Autor: Silvio Werner, 24.11.2017 (Update: 15.05.2018)