Datenschutzbeschwerde über Microsoft-Tochter Xandr: Sammelt massenhaft Daten, gibt keine Auskunft
Microsoft hat sich Xandr (ausgesprochen „Zander“, Quelle: Wikipedia) erst Ende 2021 von AT&T zu einem nicht bekannten Preis unter den Nagel gerissen. Das Unternehmen betreibt laut Wikipedia eine Echtzeitbörse für Werbedaten (Real Time Bidding Plattform). Hier endet der deutschsprachige Artikel beinahe, der englischsprachige hält deutlich mehr Informationen zur MS-Tochter bereit.
Wichtig ist, das Xandr ein Werbe- und Analysenetzwerk von Microsoft ist und eine Online-Plattform zum Kauf und Verkauf persönlicher Daten betreibt. Laut der Datenschutzorganisation noyb („none of your business“) sammelt, kauft und teilt Xandr die persönlichen Daten von Millionen von Europäern zum Zwecke der zielgruppenspezifischen Werbung.
Werbetreibende kaufen dort vollautomatisch Werbeplätze auf Webseiten oder Apps. Besucht ein Nutzer eine Webseite, so entscheidet ein automatisierter Algorithmus, welches Unternehmen eine Werbeanzeige für diesen Nutzer schalten darf.
Dabei werden die teils sensiblen Daten, darunter auch Details zur Gesundheit, Sexualität oder politischen Ansichten, an alle Werbetreibende gesendet, auch wenn die Nutzer letztlich nur eine Werbeanzeige von einem der Anbieter zu Gesicht bekommen.
Bereits im letzten Jahr hat netzpolitik.org darüber berichtet in welche Kategorien uns die Online-Werbeindustrie einsortiert (dafür wurde der Redakteur mit dem Alternativen Medienpreis 2024 ausgezeichnet). Dabei erstellt Xandr konkrete Profile der Nutzer, in denen über Stichworte wie „pregnant“, „lgbt“, jewishfrensh“ und mehr sensible persönliche Informationen angehäuft werden.
Trotz dieser massenhaften, personalisierten Datensammelei hat das Unternehmen keiner einzigen Auskunfts- oder Löschanfrage stattgegeben. Die Informationen dazu bietet das Unternehmen selbst, zwar gut auf der Webseite versteckt, aber öffentlich zugänglich an. So gab es im Jahr 2022 immerhin 1.294 Auskunftsanfragen und 660 Löschanfragen von Nutzern an Xandr. Sämtliche Anfragen wurden abgewiesen, obwohl die DSGVO dieses Recht voraussetzt.
Daher hat noyb nun vor den italienischen Datenschutzbehörden Beschwerde gegen den Konzern eingereicht, denn Xandr verstößt laut noyb dabei mindestens gegen die Artikel 5(1)(c) und (d), Artikel 12, Artikel 15 und 17 der DSGVO.