Datenschutzbeschwerde gegen Google wegen Spam-Mails eingereicht
Werbe-E-Mails fallen unter die ePrivacy-Verordnung und gelten als Direktmarketing-Instrument. Für die Versendung gibt es mittlerweile strenge Regeln, die unter anderem das ungefragte Verschicken verbieten. Ein Versenden ist nur dann zulässig, wenn vorher die Zustimmung der Nutzer eingeholt wurde. Der EuGH verfügte zudem, dass jegliche Werbung, welche direkt im Postfach erscheint als Direktmarketing-E-Mails behandelt werden.
Google ignoriert diese Gerichtsentscheidung bewusst und sendet diversen Nutzern von Gmail Werbenachrichten zu, welche ganz oben im Posteingang auftauchen. Diese sind auch als „Werbung“ gekennzeichnet. Google würde zwar recht erfolgreich externen Spam herausfiltern, dafür aber eigene Spamnachrichten im Posteingang platzieren, so noyb.
Die französische Datenschutzbehörde kann nun entscheiden, ob sie Google mit einer weiteren Geldstrafe belegt. Bereits im Dezember 2021 musste der Konzern 150 Millionen Eure Strafe wegen Cookie-Verstößen zahlen.
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