Datenschutz im Gesundheitswesen: Arzt klagt gegen Honorarkürzung wegen Nicht-Weitergabe von Patientendaten
Die sogenannte Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen soll dafür sorgen, dass sich alle Beteiligten Akteure, wie Hausarzt, Zahnarzt, Krankenhaus, Apotheke, Krankenkasse usw. besser vernetzen können. Der positive Hauptgedanke dabei ist, dass dem Patienten schneller, gezielter und abgestimmter geholfen werden kann, wenn seine/ihre relevanten Gesundheitsdaten für die Beteiligten schnell zugänglich sind.
Die Digitalisierung hat aber auch Nachteile. Denn die Patientendaten werden zentral verteilt und es ist nicht auszuschließen, dass Personen Zugang zu den Daten haben, die selbst keine ärztlichen Beteiligten sind und somit nicht der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.
Daher gibt es Ärzte, welche sich noch gegen das Gesundheitsnetz stellen. Sie sehen das Persönlichkeitsrecht ihrer Patienten potentiell verletzt, da für sie nicht ersichtlich oder gar kontrollierbar sei, wer alles Zugang zu den sensiblen Patientendaten erhält.
Allerdings ist es für Ärzte und Psychotherapeuten seit geraumer Zeit verpflichtend sich dem Gesundheitsnetz anzuschließen. Das wiederum nehmen die Krankenkassen zum Anlass den sich weigernden Ärzten die Honorarzahlungen um bis zu 2,5 Prozent zu kürzen.
Vordergründig geht es also ums Geld, aber eigentlich um deutlich grundsätzlichere Dinge. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Klage eines Arztes aus Oberbayern in erster Instanz abgewiesen wird, aber schon in vergangenen Fällen argumentierte das Gericht damit, dass sich mit einer solchen Grundsatzfrage höhere Gerichte in Deutschland und Europa befassen müssten.
Der Arzt aus Bayern argumentiert, dass die Patienten weiterhin vertrauensvoll mit dem Arzt reden können muss. Das Vertrauen wird aber erschüttert, wenn die sensiblen Patientendaten dann durch die ganze Republik geschickt würden und man nicht sicher wüsste wer alles Zugriff darauf hat. Darüber hinaus bestehe immer die Gefahr eines Hackerangriffs, wie erst kürzlich gegen einen IT-Dienstleister einer Krankenkasse erfolgt. Die Daten seiner Patienten sollen in der Praxis verbleiben, er werde sich weiter weigern seinen Praxisserver ans Internet anzuschließen.
Quelle(n)
dpa