Datenschutz-Ahnungslosigkeit im Rathaus: Wer bekommt Zugriff auf die Daten meines Kindes beim Schultest?
Etwa ein Jahr bevor ein Kind zur Schule kommt, muss man mit ihm/ihr unter anderem auch zum Einstufungstest ins örtliche Rathaus. Hier wird das Kind mehr oder weniger ausgiebig auf Schuleignung getestet, woraufhin die MitarbeiterInnen eine Einschätzung darüber abgeben, ob es dem Kind womöglich besser tut es noch ein Jahr zurückzustellen, oder ob sich andeutet, dass es fit für die Schule sein wird.
Bei der Untersuchung fallen so einige Daten an, die die staatliche Institution bei diesem Pflichttermin erhebt. Neben einem Seh- und einem Hörtest sowie einer groben Vermessung werden auch die kognitiven Fähigkeiten des Kindes untersucht: Kann es Mengen einschätzen, zählen, grob rechnen, aus mehreren Objekten ein gleiches zum vorher gezeigten finden, Fehler finden, Sätze nachsprechen, Farben identifizieren und nachzeichnen (keine Garantie auf Vollständigkeit).
Nun habe ich mich gefragt, wer eigentlich Zugriff auf die Daten des Rathauses hat, wie diese gespeichert werden und an welche Institutionen innerhalb des Apparates (oder womöglich sogar außerhalb) diese weitergegeben werden. Die Einladung (oder Vorladung) enthielt diesbezüglich keinerlei Informationen, was mich bereits wunderte. Gilt die DSGVO im Rathaus und anderen Staatsinstitutionen nicht?
Also fragte ich, natürlich erst nachdem ich ganz still alle Tests meines Kindes abgewartet hatte, am Ende die durchaus sehr nette, testende Person vom Rathaus, wie es sich mit den generierten Daten verhält. Diese zeigte sich recht verdutzt auf meine Frage, scheinbar ist vorher noch kein Besucher mit dieser Frage um die Ecke gekommen. Jedenfalls konnte mir die zuständige Person nur sagen, dass sie auf Grundlage der Tests einen Schulschein ausstellt und diesen der zuständigen Schule zukommen lässt. Was ansonsten mit den Daten geschieht, wusste sie nicht zu beantworten. Allerdings mutmaßte die Person, dass die Daten auch für anonyme Statistiken verwendet würden, sicher schien sie sich nicht zu sein.
Natürlich kann die Befragung einer Person keine ausreichende Stichprobe darstellen, womöglich hätten andere MitarbeiterInnen es besser gewusst. Ungeachtet dessen ist es verwunderlich, dass überhaupt nachgefragt werden muss. Selbst bei einem Arztbesuch werde ich zumindest grob über den Umgang mit meinen Daten informiert. Gerade Institutionen des Staates sollten die von ihm aufgestellten Regeln und Gesetze beispielhaft befolgen und mich in diesem Falle automatisch ohne Nachfragen über den Umgang mit meinen Daten informieren. Zumal es sich hier nicht einmal um meine Daten als Erwachsenen handelt, sondern um die eines kleinen Kindes, was doch als nochmals sensibler einzustufen ist.
In Berlin kocht zudem auch im Internet jeder Bezirk gefühlt sein eigenes Süppchen, trotz gleichem berlin.de-Unterbau. Beispielsweise gibt es auf der Seite des Bezirksamtes/Gesundheitsamtes von Steglitz-Zehlendorf genauere Informationen zur Einschulungsuntersuchung (aber nicht zum Datenschutz), während das Amt in Mitte extrem mit Informationen oder Links zu erklärenden Seiten geizt. Dem gegenüber ergibt eine allgemeine Google-Suche beispielsweise für den Landkreis Regen in Bayern ein Dokument mit den nötigen Informationen zur Datenverarbeitung. Hier wird aufgelistet an wen die Daten oder zumindest Teile davon gehen: Das Jugendamt, die zuständige Schule und in anonymisierter Form zur statistischen Auswertung dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Für Berlin und andere "Landkreise" ist die Suche umständlicher.
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