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DSGVO: Beschwerde gegen Facebook & Google wegen Zwangsregelung

Max Schrems bringt als Vorsitzender von Noyb.eu Beschwerde gegen Facebook und Google ein. ((c) 2018 noyb.eu)
Max Schrems bringt als Vorsitzender von Noyb.eu Beschwerde gegen Facebook und Google ein. ((c) 2018 noyb.eu)
Max Schrems, bekannter Facebook-Kritiker und Datenschutzaktivist, hat Beschwerde gegen Facebook und Google wegen in der DSGVO verbotener Zwangs- und Koppelungsverbote eingebracht. Sowohl Instagram, Whatsapp als auch Facebook und Googles Android versuchen Nutzer zu einer Zustimmung zu zwingen.

Die letzten Tage vieler Internet- und Handy-Nutzer waren geprägt von App-Updates, E-mails mit Informationen zur Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordung (DGVO) vieler Services und jeder Menge zwangsweise aufpoppender Zustimmungsdialoge. Gegen einige der letztgenannten stemmt sich der Datenschutzaktivist Max Schrems, als Facebook-Kritiker, der schon mehrere Klagen gegen den US-Konzern eingebracht hat, nicht unbekannt. In seiner Funktion als Vorsitzender der Noyb-NGO hat Schrems nun Klage gegen Facebook und Google eingebracht

Konkret stört er sich an den Zwangsbestimmungen der vier Services Facebook, Whatsapp, Instagram und Googles Android, bei denen Nutzer nur die Wahl zwischen genereller Zustimmung zur Datennutzung und komplettem Serviceverbot hatten und haben - ein Verstoß gegen die explizit in der DSGVO integrierten Zwangs- und Koppelungsverbote. Diese sollen eigentlich verhindern, dass Unternehmen ihre Services pauschal mit einer Datennutzung koppeln, stattdessen sehe das Datenschutzgesetz eine strikte Trennung zwischen unbedingt nötiger Datenverarbeitung und zusätzlicher Datennutzung für Werbung und Datenweitergabe vor. Für ersteres bräuchten Facebook und Co. gar keine Zustimmung, insofern sei der Zwang ein klarer Verstoß gegen das Gesetz.

Die DSGVO sieht bei Verstößen seit dem 25. Mai hohe Strafen bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens vor, insofern könnte die Beschwerde, die in Frankreich, Belgien, Deutschland und Österreich eingebracht wurde, durchaus eine Beispielwirkung für die Branche haben sofern das Gesetz "greift". Für Nutzer hätte sie auch sichtbare Auswirkungen: Die nervigen Popups, die auf vielen Seiten zur Einwilligung der Datennutzung auffordern, könnten wohl deutlich reduziert werden, wenn allen klar wird, dass die unbedingt notwendige Datenverarbeitung für ein Service ohnehin erlaubt ist, gibt sich Schrems überzeugt.

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Autor: Alexander Fagot, 27.05.2018 (Update: 27.05.2018)