Bundestag: Mehr Netzneutralität und genauere Angaben zur Anschlussgeschwindigkeit beschlossen
Die vom Bundestag nun abgesegnete Gesetzesänderung zwingt Internet-Provider unter anderem zur Abgabe einer transparenteren Angabe der Verbindungsgeschwindigkeit. So sind „bis zu“-Angaben zwar weiterhin statthaft, zusätzlich muss allerdings auch die durchschnittliche und minimale Übertragungsrate kommuniziert werden. Zugleich ist ein Hinweis auf rechtliche Möglichkeiten des Nutzers bei erheblichen Abweichung von diesen Angaben verpflichtend.
Der zweite wesentlich Punkt liegt in der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Netzneutralität. So werden Providern zwar bestimmte Werkzeuge zur Regelung des Datenverkehrs zugestanden, eine Diskriminierung von bestimmten Inhalten wird aber eindeutig verboten.
Die Reglung betrifft sogenannte Zero-Rating-Angebote damit nur teilweise: So ist es weiterhin zulässig, beispielsweise bestimmte Streaming-Angebote nicht auf das Inklusivvolumen anzurechnen. Werden nach überschreiten des Volumens aber andere Applikationen gedrosselt oder blockiert, so dürfen Zero-Rating-Angebote dann aber nicht bevorteilt werden.
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