Bundesregierung plant Gesetzesänderung für gefahrloses freies WLAN
Die aktuelle Änderung berücksichtigt ein Urteil des Europäischen Gerichtshof, in dem die Richter feststellten, dass ein Gericht oder eine Behörde einen WLAN-Betreiber zur Etablierung eines Passwortschutzes auffordern darf. Das Urteil sorgte für erhebliche Rechtunsicherheiten, welche nun durch die Änderung des nationalen Rechts beseitigt werden soll.
So sieht der aktuelle Entwurf vor, dass Betreiber frei zugänglicher Drahtlosnetzwerke vor Abmahnungen geschützt sind, wenn diese in begründeten Fällen den Zugang zu einzelnen Internetseiten unterbinden, wenn auf diesen etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte illegalerweise zugänglich sind. Dabei muss der jeweilige Rechteinhaber allerdings nachweisen, dass dies der einzige Weg sei, die eigenen Rechtsansprüche zu schützen. Zudem muss die Sperre zumutbar und verhältnismäßig sein.
Für WLAN-Betreiber sollen keine Kosten entstehen, da die Anordnung vom Rechteinhaber zu bezahlen ist. Gleichzeitig sieht die Gesetzesänderung auch die Möglichkeit der Behörden vor, die Bereitstellung des Netzwerkes zeitweilig zu untersagen, wenn der Betrieb eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bedeuten würde.
Verschiedene Verbände kritisieren die angedachte Gesetzesänderung. Der Verband der Internetwirtschaft etwa sieht in der Anspruchsgrundlage für Netzsperren wiederum eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
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