Bundesrat: Kunden sollen bei langsamen Internet Schadensersatz bekommen
In einer am Freitag gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, mögliche Instrumente zur Verbesserung der von Internetanbietern gelieferten Internetgeschwindigkeit zu überprüfen.
Dabei bezieht sich der Bundesrat auf den Umstand, dass „in vielen Fällen die vertraglich zugesicherte maximale Datenübertragungsrate nicht einmal ansatzweise zur Verfügung“ steht, was mit Ergebnissen der aktuellen Breitbandmessung untermauert wird.
Um die Transparenz für Kunden zu verbessern, sollen diese in Zukunft über die tatsächliche realisierbare Geschwindigkeit aufgeklärt werden, wozu Vergleichsberechnungen mit ähnlichen Anschlüssen in der Umgebunden herangezogen werden sollen. Weiterhin sollen Kunden den Preis mindern können, wenn es zu deutlichen Abweichungen der Geschwindigkeit kommt - wobei dies bereits bei einer um zehn Prozent geringeren Bandbreite der Fall sein soll.
Weiterhin hat die Bundesregierung dem Willen des Bundesrates zufolge zu prüfen, ob bei „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen“ nicht auch pauschalierte Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Die Entschließung hat keinen rechtlich bindenden Charakter, sondern stellt lediglich eine Aufforderung dar - ob die vorgeschlagenen Maßnahmen also umgesetzt werden, ist völlig offen.