Bundesnetzagentur: Wechselrichter in Balkonkraftwerken können auch für Nutzer teuer und gefährlich werden
Die Verbreitung von Balkonkraftwerken steigt - wahrscheinlich nicht zuletzt durch steigende Strompreise, ein wachsendes Umweltbewusstsein und auch die steigende Verfügbarkeit entsprechender Systeme. Nun warnt die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung eindringlich vor mangelhaften Solarwechselrichtern. Ein solcher Wechselrichter ist für den Betrieb eines Balkonkraftwerks - von Spezialfällen abgesehen - immer nötig, da von den Solarzellen selbst Gleichstrom geliefert und Wechselstrom benötigt wird.
Genaue Hinweise auf einzelne Hersteller oder gar einzelne Produkte liefert die Bundesnetzagentur nicht. Allerdings gibt die Behörde an, bei Prüfungen zahlreiche Produkte zu finden, „die unzulässig oder auch potenziell gefährlich sind“. Wie auch im zurückliegenden Jahr konnte die Bundesnetzagentur im Handel auch Geräte gleich ganz ohne CE-Kennzeichnung, ohne deutsche Bedienungsanleitung und ohne deutsche Händleradresse zu finden. Dabei greift die Bundesnetzagentur auch auf anonyme Testkäufe zurück, zudem soll der Zoll die Einfuhr unzulässiger Produkte bereits verhindern.
Sowohl der Vertrieb als auch die Nutzung solcher Geräte sind der Bundesnetzagentur zufolge in Deutschland verboten. Die Behörde gibt zudem an, dass aktuell auch gegen Hersteller von Solarwechselrichtern ermittelt wird, deren Produkte zwar die formalen Richtlinien, aber nicht die technischen Anforderungen erfüllen. Exemplarisch nennt die Bundesnetzagentur hier die elektromagnetische Verträglichkeit. Grundsätzlich können Wechselrichter, welche den technischen Anforderungen nicht entsprechen, auch gefährlich werden.
Durch die Bundesnetzagentur wird empfohlen, ausschließlich bei seriösen Anbietern mit EU-Adresse und nur Produkte mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung zu erwerben.
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Bundesnetzagentur, Bild von PublicDomainPictures auf Pixabay