Bundesnetzagentur: Vodafone muss Entgelt für Rufnummernweitergabe senken
Vodafone darf künftig für die Portierung von Mobilfunknummern an andere Anbieter nur noch maximal 3,58 Euro (netto) abkassieren. Die Bundesnetzagentur hat ein Entgelt der Vodafone für unwirksam erklärt, das für die Mitnahme einer Mobilfunknummer gegenüber Mobilfunkdiensteanbietern erhoben wurde. Gleichzeitig wurde der abgesenkte Betrag angeordnet.
Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, wurde das angeordnete Entgelt für Vodafone anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Vodafone wurde freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben. Unmittelbar und direkt ändert sich für Endkunden sprich die Verbraucher dadurch allerdings nichts, da dies nur die Entgelte an andere Mobilfunkdiensteanbieter für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer betrifft.
Allerdings kündigte die Bundesnetzagentur an, nunmehr auch die von den Mobilfunkdiensteanbietern gegenüber den Endkunden in Rechnung gestellten Entgelte für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer Überprüfung unterziehen. Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten sein.
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