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Bundeskartellamt: Beschränkung von Onlinebezahldiensten verstößt gegen das Kartellrecht

Bundeskartellamt: Beschränkung von Onlinebezahldiensten verstößt gegen das Kartellrecht
Bundeskartellamt: Beschränkung von Onlinebezahldiensten verstößt gegen das Kartellrecht
Laut dem Bundeskartellamt behindern Banken und Sparkassen in Deutschland den Wettbewerb bei Online-Payments. Bestimmte Bedingungen für Onlinebanking der deutschen Kreditwirtschaft sind rechtswidrig.

Das Bezahlen im Internet kann so einfach sein. Onlinebezahldienste wie Paypal machen es vor. Die deutsche Kreditwirtschaft nutzt für das Onlinebanking noch Sicherheitsmerkmale wie PIN und TAN und handelte sich damit Ärger vom Bundeskartellamt ein.

Das Bundeskartellamt hat Regelungen der Onlinebankingbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft zur Verwendung von PIN und TAN für rechtswidrig erklärt. Die Bonner Aufsichtsbehörde ist der Ansicht, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken den Wettbewerb der verschiedenen Anbieter von Bezahlverfahren im Internet beschränken und gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoßen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Online-Banking-Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft führen zu einer Behinderung von neuen und innovativen Dienstleistungsangeboten auf dem wachsenden Markt für Bezahlverfahren im Internethandel. Im Kern geht es darum, ob auch bankenunabhängige Bezahlverfahren PIN und TAN nutzen dürfen. Wir haben uns intensiv mit dem berechtigten Anliegen der Kreditwirtschaft auseinandergesetzt, dass Sicherheit im Online-Banking gewährleistet sein muss. Die derzeit verwendeten Regelungen lassen sich aber nicht als notwendigen Teil eines konsistenten Sicherheitskonzepts der Banken einstufen und behindern bankunabhängige Wettbewerber."

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> Notebook Test, Laptop Test und News > News > Newsarchiv > News 2016-07 > Bundeskartellamt: Beschränkung von Onlinebezahldiensten verstößt gegen das Kartellrecht
Autor: Ronald Tiefenthäler,  5.07.2016 (Update:  5.07.2016)