Bundesamt für Justiz: Millionenstrafe gegen Facebook wegen Hass-Postings
Die Diskussionen wie man in den Sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter etc. mit Hass-Postings umgehen soll, gibt es mittlerweile schon seit etlichen Jahren. Vor zwei Jahren hat sich dann auch der Bundestag mit dem sogenannten Netzwerk-Durchsetzungs-Gesetz (Netz-DG) in die Debatte eingeschaltet, welches die Netzwerke dazu zwingt, klar strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen und auf Nutzerbeschwerden innerhalb 48 Stunden einzugehen.
Jetzt hat das Bundesamt für Justiz in Bonn den amerikanischen Konzern Facebook zu einer Geldstrafe von 2 Millionen Euro verdonnert, da der Konzern in seinem NetzDG-Transparenz-Bericht aus dem Juli 2018, den das Unternehmen jedes halbe Jahr einreichen muss, seine gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt hat. Hinzu kommt, dass das Bundesamt für Justiz zu dem Schluss gekommen ist, dass das Nutzerformular, um einen Post gemäß des NetzDG zu melden, zu versteckt ist. So kritisierte die Behörde, dass es bei Facebook zwei Meldewege für Hass-Postings gibt: Einmal den normalen Flagging-Prozess und einmal die Beschwerde über das NetzDG, wobei letztere wesentlich schwerer zu erreichen ist, weswegen davon ausgegangen wird, dass ein Großteil der für das NetzDG relevante Beschwerden nicht im Transparenz-Bericht auftauchen, da diese nur über das normale Flagging-System von Facebook eingereicht wurden.
Allerdings ist diese Strafe noch nicht rechtskräftig, da Facebook noch die Möglichkeit hat, Einspruch zu erheben. Ob das Unternehmen von diesem Recht Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten.
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